Aus Sicht von Dr. E.________ seien denn auch klar die narzisstischen – und in geringem Umfang die paranoiden – Anteile der Persönlichkeit des Beschwerdeführers darstellbar und führend, nicht zuletzt im Hinblick auf die Deliktdynamik und die Delikthypothese. Es seien aber auch einige eher emotional- instabile-impulsive Persönlichkeitseigenschaften wie schwarz-weiss Denken, Idea- lisierung-Abwertung, hohe Abhängigkeit und Vorwürfigkeit in Beziehungen vorhanden. Dr. E.________ folgte der JVA Q._____