___ (Borderline-Persönlichkeitsstörung [ICD-10: F60.31], Anpassungsstörung [ICD-10: F43.2], kognitive Störung [ICD-10: F06.9]) und von Dr. E.________ (depressiven Symptomatik, Anpassungsstörung [ICD-10: F43.21], Persönlichkeitsstörung [ICD-10: F61]) attestierten Diagnosen teilweise in dieselbe Unterkategorie (F60-F69: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen). So hält auch Dr. E.________ fest, dass er, Dr. D.________ und die Behandler in der JVA Q.________ vorliegend von einer breiten Datenbasis und langfristigen Verhaltensbeobachtungen profitieren würden und sich in der Konsequenz einig seien, dass beim Beschwerdeführer eine Persönlichkeitsstörung vorgelegen habe und vorliege (pag.