im Rahmen einer persönlichen gutachterlichen Untersuchung über 9 Stunden. Der Obergutachter gelangt in absolut schlüssiger, nachvollziehbar und sachlich begründeter Weise zu der von ihm gestellten Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und emotional instabilen Anteilen. Er legt plausibel dar, weshalb die früheren Gutachter Prof. H.________ und Dr. I.________ zwar eine mit genau solchen Anteilen kombinierte Persönlichkeitsakzentuierung feststellten, ohne dieser jedoch den Krankheitswert einer Persönlichkeitsstörung beizumessen (VA pag. 462, 484). Weiter setzt sich Dr. E.________ eingehend mit dem Gutachten von Dr. D.