_ und Dr. E.________ gestellten Diagnosen. Während dem Dr. D.________ dem Be- 32 schwerdeführer für den Tatzeitpunkt eine Borderline-Persönlichkeitsstörung (ICD- 10: F60.31), eine Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) sowie eine kognitive Störung (ICD-10: F06.9) stellte und als Zustandsdiagnosen die zuvor erwähnte Borderline- Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F. 60.31; symptomatisch akzentuierte narzisstische, emotional instabile und paranoide Züge [ICD-10: Z73.1] in stabilen Lebensphasen) und die kognitive Störung (ICD-10: F06.9; testpsychologisch verifiziert) bestätigte, ging Dr. E.__