BVD/700): Eine Borderline-Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.31), eine Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) sowie eine kognitive Störung, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F06.9). Als Zustandsdiagnosen bestätigte Dr. D.________ die zuvor erwähnte Bor- derline-Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F. 60.31; symptomatisch akzentuierte narzisstische, emotional instabile und paranoide Züge [ICD-10: Z. 73.1] in stabilen Lebensphasen) und die kognitive Störung, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F06.9; testpsychologisch verifiziert). Zur Verlängerung der Massnahme und einer entsprechenden Empfehlung vermochte sich Dr. D.______