Das erste Gutachten von Dr. H.________ des FPD der Universität Bern vom 23. April 2012 attestiert dem Beschwerdeführer im Tatzeitpunkt eine mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom (F32.11 nach ICD-10) sowie eine akzentuierte Persönlichkeit (ICD-10 Z73.1) mit paranoiden, narzisstischen und impulsiven Zügen (paranoide und narzisstische Züge sowie eine erhöhte Impulsivität; pag. BVD/128 f.). Aufgrund der gestellten Diagnosen wurde im Gutachten eine ambulante Massnahme als ausreichend erachtet, sofern diese zunächst unter geschlossenen Bedingungen erfolge und ausreichend lange angelegt sei (pag.