__ als gescheitert angesehen werden und es fehle an der Therapiemotivation seitens des Beschwerdeführers. Die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers habe sich massiv verschlechtert und die Lockerungsperspektiven von Dr. E.________ seien nicht umgesetzt worden. Die Massnahme sei deshalb als gescheitert anzusehen und aufzuheben. Eine palliative Begleitung in der Nähe des Z.________ mit telefonischem Kontakt zu seiner Familie sei die einzige Option und die beste Lösung, zumal vom Beschwerdeführer keine Gefahr mehr ausgehe (pag. BK/467 f.).