7. Vorbringen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdeschrift zusammengefasst vor, die Voraussetzungen für die Verlängerung der Massnahme seien nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer könne sich in Freiheit bewähren. Es seien ihm für den «kurzen Rest seines Lebens» gute Prognosen zu stellen. Zudem habe der Beschwerdeführer sämtliche Vollzugsstufen, die es in der JVA Q.________ zu bewältigen gebe, durchlaufen. Er habe alles erreicht, was erreicht werden müsse, weshalb er bedingt zu entlassen sei. Die Behandlungsfähigkeit des Beschwerdeführers sei nicht mehr vorhanden.