Abgesehen von der Problematik, sich auf eine Diskussion zu seiner Persönlichkeitsstörung einzulassen, bereite es ihm schon grosse Mühe, sich auf ein Gespräch zu seinem Problemverhalten einzulassen. Das Problem liege in der Wahrnehmung, die er nicht kontrollieren könne. Es sei deshalb nicht zu erwarten, dass sich dies in einem anderen Setting ändern würde (pag. 455 f., Z. 46 ff.). III. Rechtliche Beurteilung