26 nicht fortführen, da es keinen Therapeuten gebe, der ihm gefalle (pag. BK/445, Z. 25 f.). Sein Therapeut müsse intelligent sein (pag. BK/445, Z. 20). Gemäss den Ausführungen von Dr. E.________ liege das Problem denn auch nicht grundsätzlich im Setting, sondern an der mangelnden Bereitschaft des Beschwerdeführers. Abgesehen von der Problematik, sich auf eine Diskussion zu seiner Persönlichkeitsstörung einzulassen, bereite es ihm schon grosse Mühe, sich auf ein Gespräch zu seinem Problemverhalten einzulassen.