hatte ebenfalls den Eindruck, dass der Beschwerdeführer eine Therapie offenbar nicht wolle. Bei Persönlichkeitsstörungen handle es sich jedoch jeweils um langwierige Therapien, da mit viel Widerstand der Patienten zu rechnen sei (pag. BK/459, Z. 3 f. und Z. 23). Würde jedoch die mangelnde Bereitschaft zum Mass der Dinge gemacht, müsste nicht mit einer Therapie begonnen werden. Es sei durchaus möglich, dass sich nach Jahren eine Therapiebereitschaft einstelle (pag. BK/459, Z. 15 ff.). Derselbe persönliche Eindruck bestätigte sich der Kammer anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme des Beschwerdeführers.