25 seine grösste Leidenschaft in seiner Freizeit dem Kochen gelte. Wenn er koche und Brot backen könne, sei er in seinem Element, was der Beschwerdeführer anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt. Er habe Muffins gemacht, die leider nichts geworden seien, weshalb er sich jetzt ein Rezeptbuch bestellt habe (pag. BK/433, Z. 14 ff.). Daneben mache er Origami oder schaue den anderen beim Spielen auf der Xbox zu (pag. BK/431, Z. 39; pag. BK/433, Z. 12). Über externe Sozialkontakte verfügt der Beschwerdeführer nur begrenzt.