24 son nehmen müssen. Es sei eine heftige Zeit gewesen (pag. 437, Z. 6 f.). Mit Bezug auf die Austrittsberichte der P.________ vom 24. März 2021 und vom 2. Juli 2021 erklärte der Beschwerdeführer, dass die letzten Besuche besser gewesen seien. Als er im Juni entlassen worden sei, sei es ihm besser gegangen (pag. BK/437, Z. 14 ff.).