Er versuche, sich sympathisch darzustellen, und es sei möglich, sich mit ihm zu unterhalten, aber er vermeide zentrale Aspekte, was ihm nicht gut tue (pag. BK/461, Z. 12 ff.). Dem Führungsbericht ist weiter zu entnehmen, dass die Beruhigung zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 nicht unbedingt bedeute, dass der Beschwerdeführer sein Verhalten grundlegend geändert habe, sondern eher damit in Zusammenhang stehe, dass er in diesem Zeitraum zahlreiche medizinisch begründete externe Aufenthalte habe absolvieren müssen und zudem infolge der Quarantäneregelung intern jeweils 10 Tage vom Kollektiv getrennt gewesen sei (pag. BK/387). Gemäss den Austrittsberichten der P.__