Die entsprechenden Fortschritte seien überschaubar (pag. BK/393). Dr. E.________ erklärte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ebenfalls, dass es offenkundig schwierig sei, mit dem Beschwerdeführer über seine eigentliche Problematik (allgemeine Aspekte der Persönlichkeitsstörung, die sich durch das verzerrte dysfunktionale Denken und teilweise Verhaltensmuster manifestieren) zu sprechen. Er lasse sich offenkundig nicht auf diese Thematik ein (pag. BK/455, Z. 18 ff.). Zentral sei, dass der Beschwerdeführer in der Kommunikation störungsnahe Aspekte vermeide.