23 offensichtlich, dass ihm diese Themen nicht behagten, ihn nicht interessierten und er nicht gerne darüber spreche. Da der Beschwerdeführer nach wie vor Konflikte nicht lösungsorientiert angehen könne, würden in den Bezugspersonengesprächen konkrete Situationen oder despektierliche Äusserungen mit ihm thematisiert. Die entsprechenden Fortschritte seien überschaubar (pag.