In den dazugehörigen Nachbesprechungen habe sich der Beschwerdeführer überwiegend uneinsichtig gezeigt. 6.3 Massnahmenverlauf seit dem erstinstanzlichen Beschluss und aktuelle Situation Gemäss dem aktuellen Führungsbericht vom 13. August 2021 lebt der Beschwerdeführer seit dem 24. März 2017 mit neun weiteren Insassen in der regulären Wohngruppe .________ und meistert den formalen Vollzugsalltag im Rahmen des milieutherapeutischen Gruppenvollzugs meist ohne grössere Schwierigkeiten.