20 zuspiele und sich nicht immer auf konkrete Antworten festlegen wolle. Auch das Bundesgericht habe die Beschwerde des Beschwerdeführers mit Urteil 1B_328/2019 vom 17. Juli 2019 betreffend Anordnung von Sicherheitshaft abgewiesen. Dabei habe es insbesondere festgehalten, dass im vorliegenden Fall ergänzende Abklärungen nicht als unverhältnismässig bezeichnet werden könnten, sondern solche im Gegenteil unumgänglich seien, wenn der Entscheid im Massnahmenverlängerungsverfahren auf einer sicheren gutachterlichen Basis gefällt werden solle.