Hinsichtlich des weiteren Vorgehens verkenne der Gutachter völlig, dass nach nur 4-5 Jahren nach der Tat, bei einer Haftstrafe von 16 Jahren und einer schweren und das Risiko so bestimmenden psychischen Persönlichkeitsstörung zunächst einmal wesentliche Therapiefortschritte erzielt werden müssten, ehe man nach Platzierungen Ausschau halten oder ein externes Helfernetz auf die Beine zu stellen versuchen könnte. Die geforderte Strategieänderung in Richtung Risikomanagement blende völlig aus, dass sie im Alltag schon ständig ein Risikomanagement betreiben und leider nicht immer erfolgreich daran arbeiten würden, dass Herr A.________ nicht oder weniger in Verstimmungszustän-