Wenn der Gutachter nun schreibe, dass die Risikoeinschätzung der JVA nicht erkläre, warum es bisher nur einmal zu einer schweren Tathandlung gekommen sei, werde dies dem Problem überhaupt nicht gerecht (pag. 755). Zu widersprechen sei sodann auch der Angabe im Gutachten, dass der Explorand Gewalt ablehne und ein friedfertiges Weltbild habe. Herr A.________ habe ihnen gegenüber geschildert, wie er zu seiner Zeit im Kloster Diebe in einer Art und Weise vertrieben habe, dass sie kein zweites Mal gekommen seien. Er habe auch schon als Kind die Fantasie gehabt, seine böse Stiefmutter zu erschiessen. Auch die Amok-Drohung von 2009 sei aktenkundig.