19 gen auf der Hand und es sollte eigentlich an den Störungen gearbeitet werden, unabhängig von der Frage des Lebensraums zu einem viel späteren Zeitpunkt. Weiter müsse die Behauptung, dass aufgrund der Untersuchung des Gutachters erst jetzt ein klarer Behandlungsansatz vorliege, zurückgewiesen werden. Es sei zu betonen, dass das Problem nicht in einer bislang unzureichenden psychiatrischen Diagnostik liege, wie es der Gutachter wiederholt behaupte, sondern darin, dass Störungen der Art, wie sie bei Herrn A.________ vorliege, grundsätzlich nur sehr schwer zu behandeln seien (pag. 755).