Auch sonst seien keine Zeichen einer solchen Störung ersichtlich (z.B. festes Muster intensiver, aber instabiler Beziehungen, Identitätsstörung, ausgeprägte Impulsivität in mehreren Bereichen, wiederholt suizidale Handlungen oder Selbstverletzungsverhalten, chronische Gefühle der Leere etc.). Bei der unangemessen heftigen Wut, bei welcher man die Borderline-Störung allenfalls diskutieren könnte, trete diese beim Verurteilten keineswegs aus dem Nichts auf, sondern entwickle sich langsam, über Wochen und Monate hinweg, und klar im Zusammenhang mit als massiv erlebten Kränkungssituationen (pag. 752).