noch viel schlechter abgeschnitten als viele andere Menschen mit offenkundiger und bekannter Aufmerksamkeitsproblematik. Dass es sich hierbei um einen Testmessfehler handeln müsse, liege auf der Hand, zumal der Explorand hinsichtlich Aufmerksamkeitsfunktionen klinisch keinerlei Auffälligkeiten gezeigt und Dr. D.________ selbst festgehalten habe, dass Aufmerksamkeit und Konzentration über mehrere Stunden unauffällig gewesen seien (pag. 751). Zu bedenken sei auch, dass man bei der Diagnose einer Störung mit ICD-Code die im ICD-10 formulierten Voraussetzungen überprüfen und als erfüllt erkennen müsse, wozu sich im Gutachten nichts finden lasse. Weiter unterlasse es Dr. D.__