18 standhalte (pag. 748). So sei die vom Gutachter neu gestellte Diagnose einer kognitiven Störung für die behandelnden Fachpersonen weder belegbar, noch für sie irgendwie nachvollziehbar. Es finde sich als Resultat der — vom Gutachter selbst — initiierten Zusatzuntersuchungen des aktuellen Gutachtens in einem sprachfreien IQ-Test, der somit nur einen Teilbereich messe, ein Ergebnis im Normbereich, ein unauffälliges Ergebnis im Benton-Test, der eine hirnorganische Problematik weitgehend ausschliessen liesse und schliesslich eine unauffällige Bildgebung (MRI) des Kopfes. Auffallend sei