Betreffend Vollzugslockerungen erschienen begleitete Ausgänge vertretbar; darüberhinausgehend sei jedoch auf Lockerungen zu verzichten. Damit zukünftig unbegleitete Ausgänge gewährt werden könnten, seien die aktuellen Diagnosen und Problembereiche – die Borderline-Störung sowie die kognitiven Defizite – therapeutisch zu bearbeiten und eine neue Behandlungsstrategie mit dem Fokus einer Platzierung in einem beschützenden Setting festzulegen. Es werde eine Strategieänderung mit Fokussierung auf das Risikomanagement mit ausreichendem Helfernetz empfohlen. Mit der Perspektive einer Ausschaffung ergäben sich dahingegen keinerlei Indikationen für Vollzugsöffnungen (pag. 705 ff.).