Die Beeinflussbarkeit könne aktuell insgesamt weiterhin als moderat bis deutlich eingestuft werden (pag. 698). Während die allgemeinen Therapiemöglichkeiten der beschriebenen Borderline-Störung eigentlich recht gut seien, seien die realen Therapiemöglichkeiten massiv eingeschränkt. Im Fall des Verurteilten bestehe zum einen eine Sprachbarriere, und zum anderen erschwere die unklare Zukunftsperspektive die Behandlungsplanung. Ferner würden auch die nachgewiesenen kognitiven Defizite die Behandelbarkeit erschweren (pag. 697).