Seine Hemmschwelle hinsichtlich physischer Gewalt sei stabil. Er wirke jedoch authentischer und lasse sich auf sein Helfernetz ein. Es scheine derzeit besser möglich, Konfliktsituationen abzuwenden, solange das professionelle Helfernetz auf die spezifische Dynamik eingehe. Die Einschätzung der Behandler der JVA Q.________, wonach beim Verurteilten eine grundlegende Gewaltbereitschaft vorliege, könne er nicht teilen, da bis dato weiterhin keine gewaltbejahenden Einstellungen dokumentiert seien (pag. 683, 688); aus den Vorakten gehe vielmehr hervor, dass der Verurteilte ein friedfertiges Weltbild habe und Gewalt ablehne (pag. 688, 690).