Betreffend Rückfallgefahr ergab die Risikoeinschätzung mit dem Prognoseinstrument PCL-R (Psychopathy Checklist-Revised; pag. 642) einen Gesamtscore von 8 (von maximal 40) Punkten. Bei der Einschätzung des allgemeinen Risikos für Gewaltdelikte mit dem Violence Risk Appraisal Guide (VRAG; pag. 642 f.) erzielte der Verurteilte einen Punktewert von -2, womit er in die Risikokategorie 4 (von insgesamt 9) fällt. Dies entspricht einer Rückfallgefahr für weitere Gewalttaten innert 7 Jahren von 17% und innert 10 Jahren von 31 %.