_ phasenweise sehr angepasst verhalten, was – auch im Vollzug – zu längeren Phasen ohne Auffälligkeiten geführt und frühere Beurteiler dazu verleitet habe, keine Persönlichkeitsstörung anzunehmen (pag. 700). Eine schizophrene Störung könne ausgeschlossen werden (pag. 703). Im Rahmen der aktuellen Begutachtung habe es mehrere Hinweise darauf ergeben, wonach es sich bei den Vorfällen in den Jahren 2011, 2012 und 2017 nicht um akute Psychosen im Sinne einer schizophreniformen Symptomatik, sondern eher um akute Kränkungsreaktionen mit der situativen Aktivierung von abwertenden und gewaltbereiten Einstellungen gehandelt habe (pag.