Sämtliche bisherigen Diagnosen liessen sich denn unter der Diagnose einer Borderline- Persönlichkeitsstörung mit leichten kognitiven Störungen subsumieren. Lebensgeschichtlich fänden sich Anhaltspunkte auf mehrere schwere Lebenskrisen mit einer emotionalen Dekompensation mit depressiver Reaktion sowie aggressiver Gewaltfantasien in bestimmten Triggersituationen (Verlassenwerden, subjektives Gefühl der Ungerechtigkeit etc.). Ausserhalb dieser Konfliktsituationen habe sich Herr A.________ phasenweise sehr angepasst verhalten, was – auch im Vollzug – zu längeren Phasen ohne Auffälligkeiten geführt und frühere Beurteiler dazu verleitet habe, keine Persönlichkeitsstörung anzunehmen (pag.