16 emotionale Instabilität hinweisen würden. Einsichten in das Störungsbild liessen sich in der Psychotherapie bislang nur wenige erarbeiten. Dagegen sei es gelungen, die Kooperationsbereitschaft mit dem Helfernetz zu verbessern (pag. BVD/703). Hinsichtlich des Inhalts dieses Gutachtens von Dr. D.________ vom 4. Januar 2019 und der Stellungnahme hierzu der S.________ Q.________ vom 26. Februar 2019 kann im Allgemeinen auf die zusammenfassenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. PEN/601 ff., S. 18-22 des Beschlusses): Forensisch-psychiatrisches Gutachten von Dr. D.__