Es habe sich um eine beschützte Umgebung gehandelt. Bereits in dieser Therapiephase hätten sich wichtige Trigger/Auslöser für ein erhebliches Konfliktverhalten, wie Verlassen werden, Misstrauen in die Beziehung zum Helfernetz (Sozialarbeiter, Therapeut) sowie anstehenden Veränderungen (Vollzug), gezeigt. Diese Themenbereiche hätten sich auch nach der Versetzung in die JVA Q.________ bestätigt. Bei den beschriebenen Triggern habe der Beschwerdeführer jeweils impulsiv, überfordert, rechthaberisch, eskalierend und teilweise querulatorisch reagiert.