15 len äussern könne. Es würden mit ihm weiter an seinen Problembereichen gearbeitet, so dass er bei einer nächsten grösseren Veränderung nicht mit heftigen Drohungen bzw. Reaktionen reagieren müsse, und Strategien erarbeitet. Ob er sich auf die deliktsrelevante Therapie werde einlassen können, werde sich im weiteren Vollzugsverlauf zeigen (pag. BVD/511). Mit Therapieverlaufsbericht vom 9. August 2017 hielten die S.___