Er sei durchschnittlich intelligent und zeige eine bestimmte Einsicht in sein aktuell problematisches Verhalten. Weiter spüre er eine Behandlungsnotwendigkeit und verfüge über eine Behandlungsbereitschaft. Aus diesem Grund empfahl auch der FPD eine Weiterführung der durchgeführten Therapie (pag. BVD/472). Die Übertretung in die JVA Q.________ konnte erfolgreich vollzogen werden. Der Beschwerdeführer liess sich gemäss Führungsbericht vom 16. August 2017 auf das therapeutische Setting des Massnahmenvollzugs ein. Es wird insgesamt von einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer gesprochen.