_ vom 14. Juli 2016 (pag. 442 ff.) konnte der Beschwerdeführer in jeglicher Hinsicht vom milieutherapeutischen Setting profitieren. Er sei gut in die Gruppenaktivitäten integriert und habe eine empathische, tragfähige Beziehung zu seinem Therapeuten sowie seiner Bezugsperson aufbauen können. Er habe sich motiviert und einsichtig gezeigt, an seinen Problemfeldern zu arbeiten. Diesbezüglich habe der Beschwerdeführer Fortschritte machen können. In Gesamtbetrachtung des bisherigen Behandlungsverlaufs empfahl die JVA U.________, die Massnahme in einer geeigneten geschlossenen Institution weiterzuführen.