_ wurde die dortige R.________ per Ende Juni 2016 geschlossen. Mit Verfügung der BVD vom 20. Juli 2016 wurde der Beschwerdeführer für den weiteren Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme in die JVA Q.________ verlegt. Der Vollzugsbeginn wurde aufgrund des Urteils des Bundesgerichts 6B_640/2015 vom 25. Februar 2016 neu auf den 28. Mai 2014 (Urteilsdatum) festgelegt. Am 7. Dezember 2017 bewilligten die BVD auf Antrag der JVA Q.________ vier begleitete und gesicherte Ausgänge zu je maximal vier Stunden. Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Prüfungsverfahren nach Art.