Die Vorinstanz nehme mit keinem Wort zu seiner Forderung Stellung, wonach dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für die rechtswidrige Haft in Höhe von CHF 200.00 pro Hafttag (28.05.2019 bis 04.06.2020, 373 Tage), ausmachend total CHF 74'600.00, auszurichten sei. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Behörde die Vorbringen des vom Entscheid in seiner Rechtsstellung Betroffenen auch tatsächlich hört, prüft und in der Entscheidfindung berücksichtigt. Daraus folgt die Verpflichtung der Behörde, ihren Entscheid zu begründen.