Mit Verfügung vom 20. Juli 2016 legten die BVD den Vollzugsbeginn mit Bezug auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_640/2015 vom 25. Februar 2016 auf den 28. Mai 2014 (Urteilsdatum) fest. Die fünfjährige Erstanordnung der stationären therapeutischen Massnahme endete daher am 27. Mai 2019 (vgl. auch BGE 145 IV 65 E. 2.7.1). Die BVD beantragten am 28. März 2019 beim Regionalgericht die Verlängerung der Massnahme.