8 treffend den Gutachter durch den Beschwerdeführer). Der Gutachtensauftrag datiert vom 28. Oktober 2019 mit Frist zur Erstellung des Gutachtens bis zum 29. Februar 2020 (pag. PEN/232 ff.). Im Zuge der Beschwerdeführung betreffend die Verlängerung der Sicherheitshaft vor dem Obergericht des Kantons Bern (BK 19 528) wurde dem Gutachter auf dessen Antrag hin die Frist zur Erstellung des Gutachtens (vorerst) bis zum 31. März 2020 verlängert (pag.