Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht stellte der Beschwerdeführer ein Ausstandsgesuch gegen den Gerichtspräsidenten G.________. Aufgrund dieses Ausstandsgesuchs und der damit verbundenen Beschwerdeverfahren mussten die Akten alsdann an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, weshalb die Begründung des Beschlusses unterbrochen werden musste. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt mithin nicht vor. 4.4 Nicht rechtzeitige Zustellung des Gutachtens