Diese ist in den psychiatrischen Gutachten beurteilt worden und von Dr. E.________ in seinen mündlichen Ausführungen – selbst mit den Einschränkungen aufgrund der Erkrankungen des Beschwerdeführers – weiterhin bejaht worden (vgl. hierzu auch Ziff. 6.3 und 10.3 hiernach). 4.3 Verletzung des Beschleunigungsgebots Der Beschwerdeführer macht sodann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend. Er behauptet eine «krasse Verletzung» des Beschleunigungsgebots, indem für die Begründung des Entscheides sieben Monate aufgewendet worden seien, ohne näher darauf einzugehen.