Die gesetzlichen Grundlagen (JVG und JVV) sind per 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Der Antrag der BVD auf Verlängerung der Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB erfolgte am 28. März 2019, weshalb die BVD sowohl im Verfahren vor dem Regionalgericht als auch im Rechtsmittelverfahren zu Recht als Partei geführt wurden bzw. zu führen sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_676/2019 vom 21. August 2019 E. 2.3.1). Den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach eine Begründung der Vorinstanz fehle, weshalb der BVD-Vertreter nicht des Saales verwiesen worden sei, kann im Übrigen nicht gefolgt werden. Rechtsanwalt B.__