4. Beweisanträge und Verletzung von Art. 6 EMRK und Art. 29 Abs. 2 BV («fair trial») Der Beschwerdeführer stellt diverse Beweis- und Verfahrensanträge und rügt unter dem Titel «fair trial» verschiedene Verletzungen von Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) und von Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101). Darauf ist nachfolgend einzugehen: 4.1 Parteistellung der BVD Der Beschwerdeführer wiederholt anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung seinen Antrag, wonach der BVD-Vertreter aus dem Verfahren zu weisen sei. Gemäss Art.