7. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren zu Lasten der Staatskasse eine Partei-entschädigung von CHF 5'898.95 zuzusprechen. 8. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 5 Die BVD stellten und begründeten folgende Anträge (pag. BK/469): 1. Die Beschwerde von A.________ vom 18. Januar 2021 gegen den Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. Juni 2020, begründet am 4. Januar 2021, sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.