4 ren und Dr. E.________ als sachverständige Person zwecks Einvernahme zur Verhandlung vor die Beschwerdekammer vorzuladen, gut. Die Beweisanträge auf Erstellung eines Obergutachtens und auf Vorladung zwecks Einvernahme von Dr. D.________ wies sie ab (pag. BK/216 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden bei der Justizvollzugsanstalt Q.________ ein aktueller Führungsbericht und bei der P.________ die medizinischen Ein- und Austrittsberichte eingeholt. Die am 28. Juli 2021 eingegangenen Austrittsberichte der P.________ wurden gleichentags den Parteien zugestellt.