BK/83 ff.). Die BVD beantragten mit Eingabe vom 12. Mai 2021 ebenfalls die Gutheissung der Anträge auf Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung, auf Befragung von Dr. E.________ und auf Edition der medizinischen Ein- und Austrittsberichte der P.________ und die Abweisung der übrigen Verfahrens- und Beweisanträge (pag. BK/199 ff.). Mit Verfügung vom 31. Mai 2021 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an. Sie wies die Verfahrensanträge des Beschwerdeführers, wonach der BVD-Vertreter aus dem Verfahren zu weisen und die Hafterstehungs- und Verhandlungsfähigkeit des Beschwerdeführers durch Dr. F._____