Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Januar 2021 Beschwerde und beantragte was folgt (pag. BK/1 ff.): I. Rechtsbegehren Vorfragen: 1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. 2. Es sei festzustellen, dass der Beschwerdeführer bereits amtlich vertreten wird. 3. Das vorliegende Verfahren sei bis zum Vorliegen des Urteils des Bundesgerichts (1B_622/2020) zu sistieren.