2. Prozessgeschichte Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) vom 28. Mai 2014 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrfachen versuchten Mordes und mehrfachen versuchten qualifizierten Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 3 StGB angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben (pag. BVD/244 ff.).