11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 21. April 2021 aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00 trägt der Kanton. 3. Den Straf- und Zivilklägern wird für ihre Aufwendungen eine Entschädigung von CHF 3'484.10 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 10'677.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.