10 des Kantons Bern BK 11 11 vom 8. Februar 2011). Die Entschädigungen sind vom Kanton Bern zu entrichten. 11.3 Die Bemessung der Entschädigung liegt im Ermessen der Beschwerdekammer. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, Anklage gegen G.________ beim Einzelgericht zu erheben. Gemäss Art. 17 Abs. 1 Bst. b Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811) reicht der Tarifrahmen in Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts von 500 bis 25 000 Franken. Der Tarifrahmen im vorliegenden Beschwerdeverfahren beträgt 10 bis 50 Prozent davon (Art.